Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Besitzer:in des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.
Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, der Hund darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber durch Besitzer:in jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.
Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des Weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos durch Besitzer:in gehorchen.